Am 5. April findet die nächste Antifa-Kneipe im Infoladen Trier statt. Los geht’s wie immer um 19 Uhr. Informationen zu einem politischen Rahmenprogramm folgen demnächst hier.
Archive for März, 2013
Antifa-Kneipe am 5. April
Dienstag, März 26th, 2013Bericht zum NPD-Aktionstag am 8. März
Donnerstag, März 14th, 2013Die NPD Trier führte am 8. März 2013 erneut einen Aktionstag in Trier durch. So wurden nacheinander acht Kleinstkundgebungen mit acht Nazis aus Trier und Pirmasens gehalten. Diese fanden von 11:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr in Euren, Kenn, Pfalzel, Mariahof, Trier Süd, Zewen, West und am Trierer Hauptbahnhof statt. (mehr …)
Freispruch 1. Klasse für die angeklagten Antifaschisten von Remagen!
Samstag, März 9th, 2013Im Folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung der Remagen Solidaritätsgruppe vom 06.03.2013
Pressemitteilung 06.03.2013
Am 5. März endete der Prozess gegen die angeklagten Antifaschisten von
Remagen vor dem Koblenzer Landgericht mit Freispruch!
Ihnen war vorgeworfen worden, beteiligt gewesen zu sein, als ein Polizist am Rande eines Naziaufmarschs und der Gegenproteste in Remagen im November 2010 verletzt wurde.
Damit endete der Berufungsprozess am Landgericht nach drei Verhandlungstagen, einen Tag früher als vom Gericht geplant. In erster Instanz hatte der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Amtsgericht Sinzig nach sechs Verhandlungstagen mit Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs geendet. Die Richterin in Koblenz revidierte das erstinstanzliche Urteil, mit dem die Angeklagten jeweils zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden waren. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Koblenz Rechtsmittel eingelegt. Während die Angeklagten einen Freispruch forderten, wollte die Staatsanwaltschaft ein Urteil von mindestens 90 Tagessätzen. Dies hätte für die Angeklagten eine Vorstrafe bedeutet. Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf gemeinschaftlich begangene Körperverletzung; im Zuge des Prozesses zielte die Staatsanwaltschaft dann aber auf eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs ab.
Die Richterin am Koblenzer Landgericht folgte nicht der Beweisführung der Koblenzer Staatsanwaltschaft: Der Polizist konnte direkt nach dem Vorfall bei einer Gegenüberstellung niemanden identifizieren. Zwei Monate später jedoch gelang ihm dies bei seiner Vernehmung beim Koblenzer Staatsschutz. Auf Bildern konnte er sechs Menschen erkennen, die bei dem Vorfall zweifelsfrei beteiligt gewesen sein sollen. Diese sechs wurden dann auch angeklagt. Es drängt sich das Bild auf, dass es den Ermittlungsbehörden um eine Verurteilung um jeden Preis ging, um jeglichen antifaschistischen Protest zu kriminalisieren. Die Richterin spielte dieses Spielchen jedoch nicht mit. Den Angeklagten konnte lediglich nachgewiesen werden, in Remagen gewesen zu sein. Deshalb urteilte das Gericht nach dem Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagten“ und sprach alle frei; die Kosten für das gesamte Verfahren bleiben somit beim Staat.
Das Urteil aus einem anderen Verfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch 2010 in Remagen besteht leider nach wie vor: Der angebliche Haupttäter, der den Polizisten damals verletzt haben soll, war zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden — trotz fehlender Beweise und nur aufgrund der Aussage eines einzigen Polizisten. Zu dem inakzeptablen Urteil gegen den Antifaschisten kamen darüberhinaus noch die immensen entstandenen Prozesskosten zu Lasten des Verurteilten.
„Natürlich freuen wir uns über den Freispruch im aktuellen Prozess“, betont Alexandra Reinhardt, Pressesprecherin der Solidaritätsgruppe für die Betroffenen. Trotzdem ist es bezeichnend für die hiesigen Zustände, dass erst in zweiter Instanz die Einsicht siegt, dass der bloße Wille der Staatsanwaltschaft nicht ausreicht, um Menschen aufgrund ihres politischen Engagements zu verurteilen“.
Als weiteres Beispiel für die politischen Skandalprozesse gegen antifaschistisch engagierte Menschen im nördlichen Rheinland-Pfalz, kann der Fall Wolfgang Huste aus Ahrweiler dienen. Huste, bekennender Linker und Gewerkschafter, wurde 2012 ein Strafbefehl über 3000 Euro zugestellt. Der Grund: Der Beschuldigte hatte auf seiner Homepage einen Aufruf zur friedlichen Blockade gegen einen Naziaufmarsch in Dortmund veröffentlicht. Auch hier konnte erst durch Einspruch des Beschuldigten und dem damit erzwungenen Gerichtsverfahren ein Freispruch erwirkt werden.
„Es kann nicht sein, dass von staatlicher Repression Betroffene erst durch mehrere gerichtliche Instanzen gehen müssen um ihr Recht durchzusetzen. Wir hoffen, dass dieser juristische Teilerfolg ein Schritt in die Zukunft ist“ so Alexandra Reinhardt über das Ergebnis des Prozesses gegen die sechs Antifaschisten.
Ausführliche Informationen zu den Hintergründen:
http://remagensoli.blogsport.de
Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn
Kontakt über: bonn@rote-hilfe.de
NPD plant Aktionstag am 08. März in Trier
Mittwoch, März 6th, 2013Once Again: Die NPD plant einen Aktionstag am Freitag den 08. März in Trier!
Die NPD Trier hat von 10:00 Uhr bis 21 :00 Uhr insgesamt 21 Kundgebungen angemeldet. Motto: „Hindenburg statt Immobilienbetrug! Für eine kommunale Wohnungsvermittlung und Strafsteuern auf Leerstände, statt sozialdemokratische Verelendungspolitik durch Duldung der Immobilienblase in Trier durch OB Klaus Jensen?“
Pressemitteilung: Berufungsprozess gegen Antifaschisten am Landgericht Koblenz
Freitag, März 1st, 2013Im Folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung der „Solidaritätsgruppe Remagen“ vom 01.03.2013
+++Prozess parallel zum Naziprozess gegen das Aktionsbüro Mittelrhein gelegt +++Urteil verschoben –+++Sonst mal wieder nichts Neues++++
Am 28. Februar fand der zweite Prozesstag im Berufungsprozess gegen sechs Antifaschisten am Landgericht Koblenz statt. Neue Erkenntnisse brachte dieser Tag wenig bis keine. Somit hätte gestern das Urteil gesprochen werden können, welches aufgrund der nicht vorhandenen Beweiskraft wohl zu Gunsten der Angeklagten ausfallen wird. Dieses Ende – nach immerhin 9 Prozesstagen (7 in erster Instanz) – wäre mehr als überfällig. Dies sieht die Staatsanwaltschaft anscheinend anders und zieht den Prozess unnötig in die Länge.
Wie zuvor von der „Solidaritätsgruppe Remagen“ kritisiert wurde, fand der Prozess gegen das Aktionsbüro Mittelrhein in der selben Etage des Landgerichts statt. Dem „Aktionsbüro Mittelrhein“ wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung der Prozess gemacht, hauptsächlich soll die Neonazikameradschaft mit erheblichen Übergriffen auf Antifaschist_innen sowie einer organisierten „Anti-Antifa“-Arbeit in Erscheinung getreten sein. Es ist völlig unverständlich und unverantwortlich den Prozess gegen die sechs angeklagten Antifaschisten zeitgleich und am selben Ort mit einem Prozess gegen die Naziszene zu legen. Die Betroffenen der Nazigewalt, die zwei Säle weiter verhandelt wird, müssen so mit weit über 20 Nazis auf einem Flur stehen und Zeug_innen alleine dort auf ihre Anhörung warten. Wiederholt kam es in der Vergangenheit in Koblenz im Rahmen von Prozessen gegen die Neonaziszene zu Einschüchterungsversuchen und Bedrohungssituation in der Stadt.
Der nächste Prozesstermin, an dem die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gehalten werden sollen und ein Urteil zu erwarten ist, findet am Dienstag, dem 5.März, am Landgericht Koblenz statt.
Mehr Informationen auf remagensoli.blogsport.de

